Das Bundesgericht gibt grünes Licht für kommunale Mindestlöhne in Zürich und Winterthur. Es hebt frühere Urteile des Zürcher Verwaltungsgerichts auf und bestätigt, dass Zürcher Gemeinden Mindestlöhne zur Bekämpfung von Armut und «Working poor» einführen dürfen.
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